Fachärztin für Hautkrankheiten

„Privatpraxis“ = freie Arztpraxis

Liebe Patienten,

mit dem gängigen Begriff „Privatpraxis“ wird der Charakter einer Arztpraxis nur auf die Art der Abrechnung reduziert. Deshalb möchte ich meine Praxis lieber als „freie Arztpraxis“ bezeichnen und damit die Unabhängigkeit von den Zwängen des kassenärztlichen Systems betonen.

Ich möchte mit meinem persönlichen und ärztlichen Denken und Handeln nicht mehr mit den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung kollidieren müssen. Fortan in einer „freien Praxis“ statt in einer „Kassenarztpraxis“ zu arbeiten, bedeutet für mich als Ärztin: Ich kann frei nach den Grundsätzen unserer Berufsordnung handeln und fühle mich nur noch meinem ärztlichen und menschlichen Gewissen verpflichtet.

Zum Weiterlesen für Interessierte: