Fachärztin für Hautkrankheiten

Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ 

Liebe Patienten,

in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden die Leistungen des Arztes durch Ziffern definiert. Die Gebühren für jede Ziffer können (unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes und der Umstände) bis zum 3,5-fachen Gebührensatz gesteigert werden.

Scheuen Sie sich nicht, mir Fragen zur Abrechnung zu stellen. Über Geld spricht man… sehr wohl. Ich strebe immer Klarheit und Transparenz in meiner ärztlichen Abrechnung an.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner häufigsten Leistungsziffern mit den dazugehörigen Gebühren:

GOÄ-Ziffer

Ärztliche Leistung

Gebühren von… bis… in Euro

1

Ärztliche Beratung, auch telefonisch 

10,72–16,32

2

Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungen u. ä. ohne Beratung

3,15–4,37

3

Eingehende ärztliche Beratung

20,11–30,60

4

Erhebung der Krankengeschichte von einer Bezugsperson und Unterweisung

29,49–44,88

5

Symptombezogene Untersuchung

10,72–16,32

7

Untersuchung der gesamten Haut

21,45–32,64


Zuschläge A–D für Leistungen zu „Unzeiten“

4,08–12,82


Zuschlag K1 für die Untersuchung von Kindern bis drei Jahre

6,99

15

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer  und sozialer Maßnahmen

40,22–61,20

34

Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung

40,22–61,20

50

Hausbesuch, zuzüglich Entfernungspauschalen

42,90–65,28

60

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr Ärzten

16,09–24,48


Zuschläge E–H für Leistungen zu „Unzeiten“

9,33–19,82


Zuschlag K2 für die Ziffern 50 und 60 bei Kindern bis drei Jahre

6,99

70

Kurze Bescheinigung

5,36–8,16

75

Arztbrief

17,43–26,52

A76

Schriftlicher Therapieplan

9,38–14,28

200

Verband

6,03–9,18

204

Kompressionsverband/Druckverband

5,54–19,38

250

Blutentnahme

4,20–5,83

252

Injektion in die Haut oder in den Muskel

5,36–8,16

253

Injektion in die Vene

9,38–14,28

271

Infusion in die Vene („Tropf“)

16,09–24,48

298

Entnahme von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen  Untersuchung

5,36–8,16

490

Lokalanästhesie = örtliche Betäubung

8,18–12,44

740

Kryotherapie der Haut („Vereisung“)

9,52–14,48

745

Entfernung von bis zu 3 Warzen

6,17–9,38

750

Dermatoskopie

16,09–24,48

1282

Entfernung einer Geschwulst aus den Augenlidern

8,86–31,01

2006

Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde

8,45–12,85

2007

Entfernung von Fäden

5,36–8,16

2009

Entfernung eines Fremdkörpers aus der Haut

13,41–20,40

2401

Probeexzision aus der Haut

17,83–27,13

2403

Kleine Exzision aus der Haut

17,83–27,13

2428

Eröffnung eines oberflächlichen Hautabszesses

10,72–16,32

Zuzüglich Auslagen für z. B. Lokalanästhetikum, Nahtmaterial, Einmalkürette...

Hinzu kommen ggf. Laborrechnungen, z. B. für Blut- oder Urinuntersuchungen, mikrobiologische oder  histologische Untersuchungen, die Sie dann direkt vom entsprechenden Labor erhalten.