Fachärztin für Hautkrankheiten

Abrechnung

Liebe Patienten,

als „Privatärztin“ rechne ich meine ärztlichen Leistungen nicht (mehr) über die „Chipkarte“ der gesetzlichen Krankenkassen ab. Stattdessen erhalten Sie eine Arztrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie selbst begleichen müssen.

Den Rechnungsversand und das Mahnverfahren habe ich an eine privatärztliche Verrechnungsstelle, die PVS Schleswig-Holstein/Hamburg, abgegeben, von der Sie Ihre Rechnung zugeschickt bekommen.

Vor der ärztlichen Konsultation bei mir erhalten Sie eine entsprechende Einwilligungserklärung, die Sie am besten schon zu Hause in Ruhe lesen und ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

Bargeld- oder Kartenzahlung sind in meiner Praxis nicht möglich.

Informationen zu Ihrer privaten Arztrechnung

Einwilligungserklärung für Patienten

Informationen zur Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ